ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für alle Lieferungen und Leistungen der Süßstoff Patisserie gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt Süßstoff Patisserie nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn Süßstoff Patisserie die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Im unternehmerischen Verkehr gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND ZAHLUNG

Mit der Bestellung der Ware durch den Käufer kommt der Vertrag aufgrund der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise von Süßstoff Patisserie zustande.

2.1 Hochzeitstorten und Sonderanfertigungen

Die Zahlung ist ohne Abzüge spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Bestellung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail bzw. Post erfolgen. Lieferkosten werden ebenfalls auf der Rechnung aufgeführt und müssen innerhalb von 7 Tagen beglichen werden. Für kurzfristigere Anfragen werden, je nach Umfang der Torte und Verfügbarkeit der Produktbestandteile, Zuschläge erhoben. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, behält sich die Süßstoff Patisserie vor, die Forderung nach der 2. Mahnung an ein Inkassounternehmen zur Einziehung zu übergeben. Süßstoff Patisserie ist berechtigt, etwaige Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

3. STORNIERUNG

Bei Stornierung der Bestellung von Sondertorten ab einem Warenwert von 30,00 € und bei einem Zeitraum von weniger als 7 Tagen vor Liefertermin ist der Kunde zahlungspflichtig.

3.1 Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht

Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Süßstoff Patisserie getroffen wurden, hat Süßstoff Patisserie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl erhält Süßstoff Patisserie bei Bekanntgabe des Ausfalls:

Bei Stornierung einer bereits angezahlten Hochzeitstorte oder Veranstaltung, behalten wir uns vor die Anzahlung als Kosten für die Terminreservierung anteilig zubehalten:
6-3 Monate 30% der Anzahlung, 3-2 Monate 50% der Anzahlung.

Ab einem Monat vor Veranstaltung oder Lieferung gelten folgende Regeln:
Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal, vor Ort hergestellten Speisen (z. B. Waffeln) und Veranstaltungsequipment (Babsi, Technik und Non Food Equipment) zum Gegenstand haben:
zwischen 30 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %,zwischen 7 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80 %, ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % des (bei Reduktion der Teilnehmerzahl anteilmäßig) vereinbarten Gesamtpreises inklusive der zuvor angenommenen Servicegebühren.

Bei Verträgen, die nur die Lieferung von Patisserie-Produkten und Torten zum Gegenstand haben:
zwischen 30 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 %, zwischen 13 und 8 Tagen 70 %, ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn/Lieferung 100 % des (bei Reduktion der Teilnehmerzahl anteilmäßig) vereinbarten Gesamtpreises.

Die Stornierung eines Workshops bleibt bis drei Monate vor Kursbeginn kostenfrei, 3-2 Monate vorher 50% der Kursgebühr, 4-2 Woche vor Kursbeginn 70%, ab einer Woche vor Kurstermin sind 90% der Kursgebühr fällig.

4. PREISE

Es gelten die Preise nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen von Süßstoff Patisserie und dem vereinbarten Gesamtpreis. Die Berechnung erfolgt in Euro, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Verpackungskosten. Bei Lieferung zuzüglich der Lieferkosten.

5. LIEFERUNG

Im Falle der Auslieferung der Ware durch Süßstoff Patisserie entstehen Lieferkosten. Diese sind abhängig vom Transportweg und werden dem Käufer bei Auftragsabwicklung schriftlich mitgeteilt. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin. Terminänderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Die Lieferadresse wird ebenfalls durch den Käufer schriftlich mitgeteilt. Diese muss vollständig sein und einen Ansprechpartner (Empfänger) vor Ort beinhalten. Für Fehler in der Lieferadresse, fehlende Ansprechpartner oder wenn der Empfänger unter angegebener Adresse nicht bekannt ist, haftet der Käufer/Kunde.

6. LIEFERORT

Der Lieferort muss frei zugänglich sein, d.h. mit dem Lieferwagen direkt anfahrbar sein.

7. ABNAHME – TRANSPORTSCHÄDEN – MÄNGEL

Der Käufer hat die Ware bei Übergabe durch Süßstoff Patisserie abzunehmen. Der Käufer hat die Ware nach ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen können nur umgehend nach Annahme bzw. Auslieferung geltend gemacht werden und müssen sofort schriftlich festgehalten werden.

Kann die Ware aus Gründen, die von Süßstoff Patisserie nicht zu vertreten sind, nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, ist Süßstoff Patisserie berechtigt, dem Käufer den vollständigen Kaufpreis zu berechnen. Die Kosten des Rücktransports und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer. Dieses gilt auch bei Abholung der Ware durch den Käufer.

Bei Schäden durch höhere Gewalt oder nicht selbst verschuldete Unfälle übernimmt die Patisserie keine Haftung.

Dem Käufer steht ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nur zu, wenn es sich bei der Bestellung nicht um schnell verderbliche Ware handelt (§ 7 Abs. 6 Ziff. 5 LMKV), (§ 312d BGB), gemäß §§ 355, 356 BGB.

8. GEFAHRÜBERGANG BEI AUSLIEFERUNG

Im unternehmerischen Verkehr geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Wertminderung, Beschädigung und des Untergangs der Ware mit deren Übergabe an den vereinbarten Empfänger bzw. Käufer unter angegebener Lieferadresse auf den Käufer über. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Ware nach Auslieferung ist der Käufer selbst verantwortlich. Die Ware sollte kühl, trocken, luftdicht verschlossen und geruchsfrei gelagert werden.

9. VERLEIH

Werden für die Bestellung Tortenständer, Etageren oder sonstige Hilfsmittel verliehen, müssen diese innerhalb von 4 Tagen zurückgebracht werden. Eine Abholung durch Süßstoff Patisserie wird zusätzlich berechnet. Im Fall von nicht fristgemäßer und/oder mangelfreier Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe des Wiederbeschaffungspreises berechnet.

10. HAFTUNG

Süßstoff Patisserie haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die Süßstoff Patisserie bei Vertragsschluss aufgrund von für Süßstoff Patisserie erkennbaren Umständen als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Schäden durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung.



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